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Alter Vertrag, neues Leben: Warum du deine Versicherungen vor dem Wegzug prüfen solltest

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Alter Vertrag, neues Leben: Warum du deine Versicherungen vor dem Wegzug prüfen solltest

FachbeitragAugust 20264 Minuten

Gastbeitrag von ProLife GmbH

Visum, Krankenversicherung, Steuerberater, Wohnung, Konto. Wer auswandert, arbeitet eine lange Liste ab. Eines steht dort fast nie drauf: die alten Verträge.

Die Kapitallebensversicherung von 2004. Die fondsgebundene Rentenversicherung, die dir mal als „Basis fürs Alter" verkauft wurde. Der Riester-Vertrag, in den seit Jahren nichts mehr fließt. Diese Verträge machen keinen Lärm, blockieren keinen Umzugstermin und reisen genau deshalb mit.

Der Wegzug ist ein Stichtag, kein Umzug

Mit dem Wegzug ändert sich nicht nur deine Adresse, sondern dein steuerlicher Status, deine Zugehörigkeit zu Sozialsystemen und deine Erreichbarkeit für deutsche Institutionen. Alles, was in Deutschland zurückbleibt, wird ab diesem Moment nach anderen Regeln behandelt.

Praktisch heißt das: Was vor dem Umzug nicht geklärt ist, wird danach langsamer, aufwendiger und manchmal teurer. Solange du noch einen deutschen Wohnsitz, ein deutsches Konto und deutsche Postzustellung hast, bist du handlungsfähig. Danach nur noch eingeschränkt.

Problem 1: Die Rendite, die nie kam

Viele Altverträge sind schlicht keine gute Geldanlage mehr. Abschluss- und Vertriebskosten wurden in den ersten Jahren aus den Beiträgen entnommen. Der Garantiezins passte selten zum Marktumfeld: Bei Verträgen aus 2022 bis 2024 lag der Höchstrechnungszins bei 0,25 Prozent. Der große Teil der einst prognostizierten Ablaufleistung war nie garantiert und wurde vielerorts nach unten korrigiert. Und zahlreiche Bestände wurden an Abwicklungsgesellschaften übertragen, die Verträge verwalten, aber nicht mehr aktiv betreuen.

Ein Vertrag, der in Deutschland keine überzeugende Rendite bringt, wird sie von Lissabon oder Dubai aus auch nicht plötzlich liefern.

Problem 2: Der Gesetzgeber schreibt bei diesen Verträgen mit

Das wird meist unterschätzt. Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist der Staat kein neutraler Zuschauer, er gestaltet die Regeln und ändert sie.

Leistungen dürfen gekürzt werden

§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz erlaubt der Aufsicht, bei einem dauerhaft zahlungsunfähigen Versicherer Auszahlungen zeitweilig zu verbieten, ausdrücklich auch den Rückkauf der Police. Die Verpflichtungen eines Lebensversicherers können der Vermögenslage entsprechend herabgesetzt werden. Die Pflicht der Kunden, weiter die vollen Beiträge zu zahlen, bleibt davon unberührt.

Steuerregeln können sich auch für Altverträge ändern

Der Bundesfinanzhof hatte 2021 für bestimmte vor 2005 abgeschlossene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht eine für Versicherte günstigere Behandlung der Rentenzahlungen angenommen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Übergangsregelung klargestellt: Laufende Rentenzahlungen aus solchen Verträgen werden grundsätzlich mit dem Ertragsanteil besteuert. Die Neuregelung gilt auch für offene Fälle.

Geförderte Verträge können beim Wegzug Folgen haben

Liegt dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ab Beginn der Auszahlungsphase außerhalb von EU und Europäischem Wirtschaftsraum, greifen bei einem Riester-Vertrag grundsätzlich die gesetzlichen Rückzahlungsregeln für die Förderung. Zulagen und die über den Sonderausgabenabzug gewährten Steuervorteile können zurückgefordert werden. Die Schweiz gehört nicht dazu und ist deshalb grundsätzlich erfasst.

Manche Verträge lassen sich gar nicht auflösen

Eine Rürup- oder Basisrente ist weder kündbar noch kapitalisierbar. Bei einer Direktversicherung mit unverfallbarer Anwartschaft kommst du vor dem vereinbarten Rentenbeginn regulär nicht ans Kapital.

Kein Grund zur Panik, aber ein Grund, früh hinzuschauen.

Problem 3: Aus der Ferne wird alles zäher

Deutsche Versicherer korrespondieren gern per Post an eine deutsche Adresse. Legitimationen, Originalunterschriften und beglaubigte Kopien werden aus dem Ausland zum Projekt. Auszahlungen auf ausländische Konten erzeugen Rückfragen. Und ob eine Auszahlung noch in die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht fällt oder schon danach, hängt vom Zeitpunkt und vom Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Zielland ab.

Schon ausgewandert? Dann bist du in guter Gesellschaft. Viele merken erst im neuen Leben, dass da noch ein Vertrag mitläuft, meist beim Blick in die Standmitteilung, die bei den Eltern in Deutschland ankommt. Auch dann gibt es häufig noch Handlungsmöglichkeiten, die Abwicklung wird aus dem Ausland aber aufwendiger.

Deine vier Optionen, nüchtern betrachtet

  1. 1Weiterlaufen lassen. Sinnvoll, wenn der Vertrag alt und gut verzinst ist. Verträge aus den 1990ern mit vier Prozent Garantiezins gehören dazu, ebenso Fälle, in denen ein Risikoschutz mitversichert ist, den du sonst neu und teurer einkaufen müsstest.
  2. 2Beitragsfrei stellen. Der Vertrag bleibt bestehen, du zahlst nichts mehr ein. Oft der pragmatische Zwischenschritt, bei geförderten Verträgen manchmal die einzige Option.
  3. 3Kündigen. Bei kündbaren privaten Lebens- und Rentenversicherungen ist das grundsätzlich möglich. Du erhältst den vertraglich ermittelten Rückkaufswert, je nach Vertrag können Abzüge anfallen. Bei geförderten Verträgen kann eine Kündigung Rückforderungen oder steuerliche Folgen auslösen. Basisrenten und bestimmte Formen der betrieblichen Altersversorgung sind davon ausgenommen oder nicht frei kündbar.
  4. 4Verkaufen. Spezialisierte Ankäufer erwerben kündbare Policen und übernehmen die weitere Abwicklung mit dem Versicherer. Ein Verkauf kann finanziell günstiger sein als eine Kündigung, muss es aber nicht. Entscheidend ist der Vergleich zwischen dem konkreten Kaufangebot und dem aktuellen Rückkaufswert.

Mit der Auflösung endet auch ein eventuell enthaltener Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz. Die steuerliche Wirkung hängt unter anderem vom Abschlussjahr und der Art der Abwicklung ab. Bei einem entgeltlichen Verkauf kann ein Veräußerungsverlust steuerlich als Verlust aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, das hat der Bundesfinanzhof für den Verkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung ausdrücklich anerkannt. Solche Verluste lassen sich grundsätzlich nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen.

Erst prüfen, dann entscheiden

Welche Option für dich passt, hängt vom einzelnen Vertrag ab: Abschlussjahr, Vertragsart, Garantieverzinsung, Zielland und der Zeitpunkt deines Wegzugs. Pauschale Antworten gibt es hier nicht, und wer dir eine gibt, verkauft dir etwas, was möglicherweise keinen Wert hat.

Wer auswandert, trifft eine bewusste Entscheidung über sein Leben. Schade wäre nur, wenn ausgerechnet das Kapital, das dieses Leben leichter machen könnte, in einem Vertrag festhängt, den du vor zwanzig Jahren unterschrieben und seitdem nicht mehr angesehen hast.

Gastbeitrag, Stand August 2026. Der Text gibt die Einschätzung des Autors wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Felix M. Früchtl

Über den Autor

Felix M. Früchtl

Geschäftsführer der ProLife GmbH

ProLife GmbH

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Stand: August 2026

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