Seit Juli 2026 gelten neue Kriterien für den Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz bei der Beantragung der permanenten Aufenthaltserlaubnis in Paraguay. Diese Vorgaben klingen zuerst kompliziert, sind aber mit der Steuernummer (RUC) leicht zu erfüllen.
Was sich mit der Resolución DNM Nº 407/2026 ändert
Die paraguayische Einwanderungsbehörde Dirección Nacional de Migraciones (DNM) hat mit der Resolución DNM Nº 407/2026 neue Kriterien für die Beantragung der Residencia Permanente (permanente Aufenthaltserlaubnis) veröffentlicht. Seit Anfang Juli 2026 werden diese auch in der Praxis umgesetzt.
Im Wesentlichen betrifft die neue Regelung den Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz („Acreditación de Solvencia Económica") und legt fest, welche Bedingungen und Dokumente künftig als Nachweis einer ausreichenden wirtschaftlichen Grundlage anerkannt werden.
Die permanente Aufenthaltserlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Die Änderung betrifft nicht das Recht auf eine dauerhafte Niederlassung, sondern die Art und Weise, wie Antragsteller ihre wirtschaftliche Situation gegenüber Migraciones nachweisen müssen.
Künftig werden neue Anträge auf die permanente Aufenthaltserlaubnis allerdings nur dann angenommen, wenn diese Kriterien erfüllt sind. Wer die Solvenz nicht nachweisen kann, bekommt eine neue, 2 Jahre gültige temporäre Aufenthaltserlaubnis und hat dann in 2 Jahren erneut die Möglichkeit, die permanente Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Was bedeutet der Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz?
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über rechtmäßige, ausreichende und überprüfbare Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt in Paraguay zu bestreiten.
Die eingereichten Unterlagen müssen zeigen, dass tatsächlich Einkommen in Paraguay erzielt wird. Alternativ müssen internationale Einkünfte auf ein Konto in Paraguay eingehen.
Die RUC (Steuernummer) ist für die große Mehrheit der einfachste Weg
Mit der Steuernummer (RUC) erbringen wir den Solvenznachweis als Unternehmer. Dies erfolgt durch Rechnungen, die in Paraguay von der Steuerberatung elektronisch erstellt und automatisch dem Finanzamt übermittelt werden. Dieser Prozess sollte zumindest 4 Monate vor der geplanten Beantragung der Residencia Permanente beginnen.
Der Prozess selbst ist einfacher, als man denkt. Der Kunde schickt den Namen des Rechnungsempfängers, die Art der Leistung und die Rechnungssumme an die Steuerberatung.
Das kann eine Person oder ein Unternehmen aus Paraguay oder jedem anderen Land der Welt sein. Eine Kontrolle des tatsächlichen Zahlungsflusses gibt es nicht.
Die Summe aller Rechnungen in einem Monat sollte pro Person zumindest 2 Mindestlöhne betragen, das sind rund 7 Millionen Guaraníes oder etwa 1.000 Euro. Das erfüllt die Anforderungen der Migrationsbehörde problemlos.
Rentner haben es immer noch relativ einfach
Für Rentner reicht grundsätzlich nach wie vor der Rentenbescheid mit Apostille. Neu ist jedoch, dass jetzt auch nachgewiesen werden muss, dass in den letzten 3 Monaten zumindest Beträge in Höhe des Mindestlohns tatsächlich in Paraguay angekommen sind.
Ein Rentner, dessen Rente direkt nach Paraguay überwiesen wird, legt beispielsweise einfach die Kontoauszüge der Bank in Paraguay der letzten 3 Monate vor. Das reicht vollkommen aus.
Ein Rentner, dessen Rente noch im Heimatland auf ein dortiges Konto ausgezahlt wird, muss den Weg des Geldes bis nach Paraguay belegen können. Also Kontoauszüge aus dem Heimatland, die den Eingang der Rente bestätigen, plus die Überweisungen von dort auf das Konto in Paraguay oder auch nur die Belege über Abhebungen an einem Bankautomaten in Paraguay. Auch damit ist der Solvenznachweis erbracht.
Wer ohnehin dauerhaft in Paraguay lebt, dürfte damit kein Problem haben. Wer jedoch nicht dauerhaft in Paraguay lebt, sollte vor der geplanten Antragstellung auf die Residencia Permanente zumindest einen Teil seiner Rente nach Paraguay transferieren.
Digitale Nomaden und Einkommen aus dem Ausland
Auch Personen, die online arbeiten oder Einkommen aus dem Ausland erhalten, werden ausdrücklich berücksichtigt. Sie müssen nachweisen, woher ihre Einkünfte stammen. Dazu können beispielsweise gehören:
- Arbeitsbescheinigungen
- Nachweise über Vertragsverhältnisse
- Dokumente über die erhaltenen Zahlungen
Ausländische Dokumente müssen mit Apostille beglaubigt und ins Spanische übersetzt werden.
Was diese Option im Vergleich zur RUC relativ unattraktiv macht, ist vor allem diese Regelung: Das Geld muss zwingend auf ein Konto in Paraguay eingehen, und die letzten 3 Monate dieser Einkünfte müssen beim Antrag mit Kontoauszügen der Bank in Paraguay nachgewiesen werden.
In der Praxis ist das sehr aufwendig zu belegen. Auslandsüberweisungen auf ein Konto in Paraguay lassen sich nicht empfangen, ohne den Geschäftsvorgang genau zu belegen. Das erfolgt in der Regel über eine Rechnung aus Paraguay, und dafür braucht man eine RUC. Wer eine RUC hat und Rechnungen schreibt, für den ist dieser Weg unnötig kompliziert.
Wir empfehlen daher, stattdessen mit der RUC (Steuernummer) zu arbeiten.
Was bedeutet die Änderung in der Praxis?
Für künftige Antragsteller auf die Residencia Permanente wird eine frühzeitige Vorbereitung wichtiger.
Wer den Weg über die Steuernummer (RUC) gehen will, kann diese RUC etwa beim Besuch nach 1 Jahr beantragen. Dann hat die Steuerberatung genügend Zeit, die entsprechenden IVA-Abrechnungen zu erstellen, damit für die Beantragung der Residencia Permanente ein Jahr später alles bereit ist.
Die Rechnungslegung ist der bei Weitem einfachste Weg für den Nachweis der Solvenz. Zu empfehlen sind insgesamt mindestens 6 Monate Rechnungslegung: 3 Monate vor der geplanten Beantragung und 3 weitere, während der Antrag in Bearbeitung ist. Der monatliche Umsatz sollte dabei pro Person etwa 1.000 Euro überschreiten. Sind Partnerin oder Partner und Kinder mit im Boot, ist das Doppelte dieser Summe zu empfehlen.
Wer in Paraguay dauerhaft lebt, zahlt trotzdem keine oder fast keine Steuern, da sämtliche Rechnungen im Land absetzbar sind. Für die persönliche Einkommensteuer (IRP) gilt außerdem eine Grenze von 80 Millionen Guaraníes im Jahr, etwa 12.000 Euro, die erst überschritten werden muss, bevor sie überhaupt ein Thema wird.
Die verbleibenden Optionen betreffen vor allem Personen, die in Paraguay tatsächlich selbstständig oder angestellt arbeiten. Das sind überwiegend Einwanderer aus den Nachbarländern Brasilien und Argentinien, für Auswanderer aus Europa sind sie kaum relevant.
Gastbeitrag, Stand September 2026. Der Text gibt die Einschätzung des Autors wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Markus Haubenwaller
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Stand: September 2026
